OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrig
Verfasser: pr-gateway on Friday, 17 February 2017OLG Hamm: Behindertentestament ist nicht wegen großem Vermögen sittenwidrig
Ein Behindertentestament ist nicht deshalb sittenwidrig, wenn das behinderte Kind auch im Erbfall weiter auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen ist. Das hat das OLG Hamm entschieden.
GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit Urteil vom 27. Oktober 2016 hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden, dass es für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog. Behindertentestaments nicht darauf ankommt, wie groß das hinterlassene Vermögen für das behinderte Kind ist (Az.: 10 U 13/16). Es sei nicht festzustellen, dass Eltern einem behinderten Kind ab einer gewissen Größe ihres Vermögens einen über den Pflichtteil hinausgehenden Erbteil hinterlassen müssen, damit es nicht ausschließlich der Allgemeinheit zur Last fällt.