Darf der Arbeitgeber überraschend Freizeitausgleich für Überstunden anordnen?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 July 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Spontane Anordnung zum Abfeiern von Überstunden: In der Praxis kommt es teilweise vor, dass Arbeitgeber sehr kurzfristig anordnen, dass Arbeitnehmer doch ihre Überstunden abfeiern sollten. Das passiert dann teilweise einen Tage vorher, mitunter auch am selben Tag vor dem Hintergrund, dass gerade keine Arbeit mehr anfällt und der Arbeitgeber die Mitarbeiter nicht unbedingt benötigt.
Regelungen in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen: Auskunft dazu, ob solche Anordnungen des Arbeitgebers zulässig sind, geben vielfach entsprechende Regelungen zum Überstundenabbau im Arbeitsvertrag oder auch in einschlägigen Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen. Überstunden können demnach etwa durch Zeitausgleich oder in Form einer Vergütung abgegolten werden. Sofern sich also dazu sowie zu einer Ankündigungsfrist Regelungen finden, hat sich der Arbeitgeber auch daran zu halten.