Kündigung wegen häufiger Erkrankungen - muss die Kündigung begründet werden?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 13 April 2017Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Kündigt der Arbeitgeber wegen einer lang andauernden Erkrankung des Arbeitnehmers oder wegen häufiger Erkrankungen des Arbeitnehmers, können die Erkrankungen einen Kündigungsgrund im Sinne des Kündigungsschutzgesetzes darstellen. Ob eine solche Kündigung wegen Krankheit des Arbeitnehmers wirksam ist, wird von den Arbeitsgerichten nur dann überprüft, wenn der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreicht. Wird diese Frist versäumt, ist in der Regel nichts mehr wirksam zu unternehmen. Hier gibt es nur wenige Ausnahmen.
Keine Notwendigkeit einer Begründung der Kündigung im Kündigungsschreiben.
Für die Wirksamkeit der Kündigung ist nicht entscheidend, dass die Kündigung begründet wird. Der Arbeitgeber muss den Kündigungsgrund Krankheit also regelmäßig nicht im Kündigungsschreiben angeben. Dies kann nur ausnahmsweise zum Beispiel aufgrund tarifvertraglicher Anforderungen anders sein.
Begründung in Ausnahmefällen notwendig.