Privatkonkurs neu erleichtert die Entschuldung
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 June 2017
Privatkonkurs neu im Nationalrat beschlossen
Am 21.6.2017 wurden im Nationalrat Änderungen des Privatkonkurses beschlossen, die eine Entschuldung vieler in Zahlungsschwierigkeiten geratener Schuldner wesentlich erleichtern werden. Die neue Rechtslage ist auf alle Privatkonkurse anwendbar, die ab dem 1.11.2017 beantragt werden.
Wesentliche Änderungen
Die zentralen Änderungen stellen sich wie folgt dar:
1. Nach aktueller Rechtslage ist das Abschöpfungsverfahren nur dann möglich, wenn zuvor vom Schuldner ein Zahlungsplan vorgelegt wurde. Diese Subsidiarität des Abschöpfungsverfahrens wird beseitigt, sodass dieses direkt beantragt werden kann.
2. Das Abschöpfungsverfahren dauerte bislang sieben Jahre lang. Nach der neuen Rechtslage wird es nur noch zumindest fünf Jahre, maximal aber sieben Jahre betragen. Ursprünglich war überhaupt eine Verkürzung des Abschöpfungsverfahrens auf drei Jahre geplant gewesen, Gläubigerschutzverbände und Wirtschaft setzten sich aber mit Ihren Bedenken gegen eine derart kurze Abschöpfungsperiode durch.