Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.
Arbeitsrecht
Unzureichender Schutz durch hohe Hürden
Es passiert leider immer wieder, dass Arbeitnehmer krank werden infolge des Verhaltens des Arbeitgebers oder Kollegen. Die Betroffenen sind dann oftmals der Meinung, dass es sich bei dem entsprechenden Verhalten um Mobbing handelt und wollen verständlicherweise dagegen vorgehen. Das Problem: die Hürden zur Darlegung von Mobbing vor Gericht sind extrem hoch. Gerichtlichen Schutz wird jemand, der tatsächliche infolge von Mobbing krank geworden ist, auf dieser Grundlage vielfach kaum erlangen können.
Gerichte verlangen detailliertes Mobbingprotokoll
Die Gerichte verlangen zur Darlegung des Mobbings ein detailliertes Mobbingprotokoll. Das ist deshalb so problematisch, weil jemand, der infolge von Mobbings krank geworden ist, oftmals so fertig mit den Nerven sein wird, dass er gar nicht in der Lage ist, ein solches Protokoll anzufertigen, sondern stattdessen zuhause oder gar im Krankenhaus bleiben wird.