Arbeitgeber müssen aufpassen - Diskriminierung durch Stellenanzeige
Verfasser: pr-gateway on Monday, 26 June 2017Arbeitgeber müssen aufpassen - Diskriminierung durch Stellenanzeige
Arbeitgeber müssen bei Stellenanzeigen auf die Formulierung achten. Gewisse Begriffe können eine Diskriminierung implizieren, die zu Entschädigungsansprüchen der abgelehnten Bewerber führen können.
Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll vor einer Ungleichbehandlung u.a. wegen Rasse, Religion, Geschlecht oder Alter schützen. Zwar ist nicht jede Ungleichbehandlung gleich ein Verstoß gegen das AGG. Dennoch sollten Arbeitgeber schon bei der Formulierung einer Stellenanzeige darauf achten, dass dadurch keine Bewerber diskriminiert werden, da diese sonst ggf. einen Anspruch auf Entschädigung haben, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.