Führungskräfte Chemie: Generalanwalt des EuGH stärkt deutsche Mitbestimmung
Verfasser: pr-gateway on Friday, 5 May 2017In seinen Schlussanträgen hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH) das deutsche Modell der Unternehmensmitbestimmung bestätigt.
(Mynewsdesk) Dass nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen könnten, ist europarechtskonform. „Die Mitbestimmung in Deutschland wird dadurch nachhaltig gestärkt“, so VAA-Hauptgeschäftsführer Gerhard Kronisch in einer ersten Stellungnahme. „Sie hat eine große Zukunft. Das hat Generalanwalt Henrik Saugmandsgaard Øe mit seinen Schlussanträgen vor dem EuGH deutlich gemacht und damit ein klares Signal nach ganz Europa gesendet.“ Es sei davon auszugehen, dass sich der Gerichtshof den Schlussanträgen des Generalanwalts anschließen werde. Demnach verstößt das deutsche Mitbestimmungsgesetz nicht gegen das EU-Recht. „Aufsichtsräte deutscher Unternehmen mit ihrem über Jahrzehnte sorgfältig austarierten Kräfteverhältnis zwischen Anteilseignern und Arbeitnehmervertretern sind in ihrer Struktur rechtmäßig.“ Der drohende Kardinalumbau in den Aufsichtsräten wäre damit weitgehend vom Tisch.