Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 29 August 2016§ 622 BGB (1. Teil) Personalfachkaufmann/frau IHK
Gesetzestexte sind nicht immer einfach zu lesen und zu verstehen. Für den Personalfachkaufmann/frau IHK gehört diese Art von Literatur allerdings zum täglichen Brot. Anhand des § 622 BGB (Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen) zeigt der Schnell-Lernexperte Dr. Marius Ebert, wie man sich solche trockenen Inhalte schnell und effektiv erschließt. Als Nebeneffekt erfährt der interessierte Zuhörer in dem kostenlosen, zweiteiligen Schulungsvideo auch eine Menge über das Thema Kündigungsfristen.
Wenn ein Arbeitsvertrag bzw. Dienstvertrag gekündigt werden soll, sind dabei unter anderem auch bestimmte Fristen zu beachten. Diese Kündigungsfristen sind im § 622 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Als Personalfachkaufmann/frau IHK oder auch als betroffener Arbeitnehmer sollte man deshalb zumindest wissen, wo man im Zweifelsfall nachschlagen kann. Besser noch, wenn zumindest die wichtigsten Inhalte bekannt sind. Wer sich den Gesetzestext allerdings durch "schulmäßiges" Lesen vom ersten bis zum letzten Wort erschließen möchte, dem wird bald der Kopf rauchen.
Struktur vor Inhalt