Fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 February 2017Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Riskiert der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung, wenn er eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit ausübt? Und: Was ist eine unerlaubte Konkurrenztätigkeit? Mit diesen Fragen beschäftigen sich Arbeitsgerichte immer wieder, wenn sie über Kündigungsschutzklagen urteilen. Einen Einblick gibt Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.
Ein Arbeitnehmer darf seinem Arbeitgeber nicht schaden, das ist seine arbeitsvertragliche Pflicht. Und bei einer Konkurrenztätigkeit liegt der Schaden auf der Hand: Wenn beispielsweise ein Mitarbeiter auf eigene Rechnung arbeitet, verliert das Unternehmen Einnahmen und vielleicht auch Folgeaufträge. Erteilt ein Arbeitgeber dafür die fristlose Kündigung, hat er die Arbeitsgerichte regelmäßig auf seiner Seite, denn diese sehen in der unerlaubten Konkurrenztätigkeit grundsätzlich eine so einschneidende Pflichtverletzung, dass sie die fristlose Kündigung meistens durchgehen lassen.