Gesetzgeber will die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie entschärfen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 20 February 2017EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie: Die strengen Vorgaben verschärften die Kreditvergabe in vielen Fällen - der Schwerpunkt liegt auf einer eingehenden Kreditwürdigkeitsprüfung.
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften vom 11.03.2016 (BGBl. I, S. 396) setzte der deutsche Gesetzgeber die europäischen Vorgaben Richtlinie 2014/17/EU über Wohnimmobilienkreditverträge für Verbraucher (ABl. EU 2014, L60 S. 34) mit Wirkung zum 21.03.2016 um.
Abschluss Verbraucherdarlehensvertrag - Kreditwürdigkeitsprüfung