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OLG Stuttgart: Bier darf nicht als "bekömmlich" beworben werden

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Bier darf nicht mit dem Attribut "bekömmlich" beworben werden. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 3. November 2016 hervor (Az.: 2 U 37/16).

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Brauerei hatte drei ihrer Biersorten unter anderem mit dem Begriff "bekömmlich" beworben. Ein Verband sah hierin einen Verstoß gegen die Regeln des lauteren Wettbewerbs.

Wie schon in der Vorinstanz war die Klage auch vor dem OLG Stuttgart erfolgreich. Der 2. Zivilsenat entschied, dass die Werbung gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und die Health-Claims-Verordnung des Europäischen Parlaments verstoße. Nach der Verordnung dürfen Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent keine gesundheitsbezogenen Angaben tragen. Die drei beworbenen Biersorten weisen alle einen höheren Alkoholgehalt auf.

ARAG Recht schnell...

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+++ BGH ändert Rechtsprechung zugunsten von Käufern +++
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Kunden beim Verbrauchsgüterkauf gestärkt. Tritt nun innerhalb von sechs Monaten ein Schaden an der gekauften Sache auf, liegt die Beweispflicht weitestgehend beim Verkäufer. Der BGH musste laut ARAG Experten seine Rechtsprechung aufgrund einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ändern (BGH, Az.: VIII ZR 103/15).

+++ Leasinggesellschaften haften für Maut +++
Leasinggesellschaften können als Eigentümer von Lkws grundsätzlich zur Begleichung offener Mautforderungen herangezogen werden. Dies gilt laut ARAG insbesondere, wenn die Speditionsunternehmen als Leasingnehmer zahlungsunfähig geworden sind (VG Köln, Az.:14 K 5253/14; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15).

+++ Kein Personalgespräch während Krankschreibung +++
Wer längerfristig krankgeschrieben ist, muss laut ARAG Experten währenddessen nicht zum Personalgespräch mit seinem Vorgesetzten erscheinen, um über das Arbeitsverhältnis nach Krankheitsende zu sprechen (Bundesarbeitsgericht, Az.: 10 AZR 596/159).

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Ein gallisches Dorf in Sachen Digitalisierung

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Ein gallisches Dorf in Sachen Digitalisierung

Wir schreiben das Jahr 2016 nach Christus. Ganz Deutschland diskutiert über Digitalisierung... Ganz Deutschland? Nein! Die Werbeschmiede Calendarium aus dem kleinen Ort Hörselberg-Hainich in Thüringen hat den Schritt in die digitale Zukunft längst gewagt und setzt auf vernetztes Arbeiten mit Mietpaketen aus Hardware, Software und Services in Form von "Workplace as a Service".

Preiswert heizen mit Öl und Gas

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Vielen Mietern flattert sie derzeit ins Haus - die Heizkostenabrechnung. Das bedeutet in diesem Jahr eventuell sogar etwas Gutes. Bedingt durch milde Temperaturen werden die meisten Mieter für den Winter 2015/2016 nicht mit Nachzahlungen rechnen müssen. In vielen Fällen winken sogar Rückzahlungen. Das kann sich im bevorstehenden Winter aber schnell wieder ändern. ARAG Experten sagen darum, wie Sie auch in Zukunft die Heizkosten niedrig halten.

Kontrolle der Heizkostenabrechnung
Fachleute gehen davon aus, dass jede zweite Rechnung Fehler aufweist. Mögliche Fehlerquellen sind die falsche Berechnung des Brennstoffverbrauchs, die fehlerhafte Zuordnung der Kosten auf die einzelnen Mietparteien, falsche Angaben bei der Wohnfläche oder bei den Ausgaben für Wartung und Ablesen der Heizung. ARAG Experten raten Mietern also, jeden einzelnen Posten der Abrechnung genau zu prüfen. So muss etwa der Vermieter eine Abrechnungsfrist von zwölf Monaten einhalten, der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen, die verbrauchte Energiemenge und der bezahlte Preis müssen benannt sein, und die Daten der Lieferungen müssen in den Abrechnungszeitraum fallen. Im Zweifel sollten Betroffene den örtlichen Mieterverein kontaktieren.

Panama will mehr Transparenz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

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Panama will mehr Transparenz - Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Nach dem Bekanntwerden der "Panama Papers" ist das mittelamerikanische Land bemüht, seinen Ruf als Steueroase abzulegen und will sich am internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung beteiligen.

GRP Rainer Rechtsanwälte, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Skandal um die sog. "Panama Papers" bemüht sich die Regierung des lateinamerikanischen Staates um ein besseres Image und möchte seinen Ruf als Steueroase loswerden. In Paris hat Panama ein OECD-Abkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuerfragen unterschrieben. Mit verschiedenen Staaten hat Panama bereits Vereinbarungen zum Austausch von Finanzdaten getroffen. Mit Deutschland laufen Verhandlungen über ein entsprechendes Informationsabkommen und mehr Transparenz.

Trend: Hundefreunde vermieten Wohnmobile an Hundefreunde

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Nur mit freier Sicht bei Eis und Schnee!

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Die Schneefallgrenze sinkt - die Wetterfrösche im Fernsehen haben auch in niederen Regionen den ersten Schnee angekündigt. Während viele Menschen den ersten Schnee des Jahres sehnlichst erwarten, gibt es mindestens eine Bevölkerungsgruppe, die dem weißen Zauber mit Argwohn entgegenblickt: Autobesitzer! Denn die weißen Flöckchen können in Kombination mit Eis und Glätte im Straßenverkehr schnell lästig oder aber zu einer echten Gefahr werden. Wer sich nicht auf die erschwerten Bedingungen im Verkehr einstellt, riskiert zu allem Überfluss auch noch ein saftiges Bußgeld. Vor den häufigsten Bußgeldern rund ums Autofahren bei Schneefall warnen Sie die ARAG Experten.

Freie Sicht!
Wer morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt, der erlebt dieser Tage häufig sein weißes Wunder. Das Auto hat sich über Nacht in einen riesigen Schneeberg verwandelt. Nun heißt es schippen, kratzen, enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche, um das Auto sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten neben allen Scheiben sogar Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Sonst winken 10 Euro Bußgeld. Mit derselben Summe wird im übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft, da vermeidbare Abgasbelastungen hierzulande verboten sind.

Latz

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Die besten Ideen entstehen am Tisch. Herkömmliche Babylätzchen verhindern nicht, dass drei oder andere Nahrung trotzdem auf die Hose oder auf die Kleidung fällt. Unsere Lösung: LaLatz. LaLatz schließt die Lücke zwischen Tisch und Kind. LaLatz sorgt dafür, dass die kleinen sauber bleiben und trotzdem selber essen können. Mit dem Kinderlätzchen wird das Essen mit der Familie zum entspannten Vergnügen - und wenn etwas daneben gehen sollte, dann wird es einfach aufgefangen.

Lätzchen neu gedacht

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