Unterbringung im Senioren-/Pflegeheim (Teil 1)
Verfasser: pr-gateway on Friday, 28 October 2016Wann sind Kosten steuerlich abziehbar?
Autor: Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert
Essen, 28. Oktober 2016****Wer in einem Senioren-/Pflegeheim lebt oder den Umzug plant, weiß, dass die Heimunterbringung eine teure Angelegenheit sein kann. In bestimmten Fällen können die Heimkosten steuerlich als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art abgesetzt werden. Doch wann sind die Kosten steuerlich abziehbar?
Sind die Kosten abziehbar, dann berücksichtigt der Finanzbeamte die Aufwendungen ohne Höchstbetragsbegrenzung - das gilt zumindest, soweit die Kosten angemessen sind. Dennoch wirken sich die Aufwendungen nur aus, soweit sie zusammen mit anderen außergewöhnlichen Belastungen allgemeiner Art die sogenannte zumutbare Belastung überschreiten.
Werden die Voraussetzungen für den Abzug der Heimunterbringungskosten nicht erfüllt, dann kommt trotzdem der Abzug von tatsächlich in Anspruch genommenen Pflegeleistungen als außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art infrage.