Kündigung des Arbeitgebers - wann ist anschließende Freistellung des Arbeitnehmers zulässig?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 27 October 2016Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Eine einseitige Freistellung von der Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber, nachdem dieser eine Kündigung ausgesprochen hat, kommt in der Praxis zwar häufig vor, ist aber nicht ohne weiteres zulässig. Wann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach einer Kündigung freistellen?
Arbeitnehmer hat auch nach ausgesprochener Kündigung Anspruch auf Beschäftigung: Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung. Gleichzeitig ergibt sich daraus aber auch ein Beschäftigungsanspruch, der auch nach ausgesprochener Kündigung noch besteht.
Arbeitsvertrag kann Freistellungsmöglichkeit vorsehen: Im Arbeitsvertrag kann die Möglichkeit der Freistellung im Fall einer Kündigung vereinbart worden sein. Das gibt dem Arbeitgeber dann grundsätzlich das Recht zur einseitigen Freistellung, es sei denn, die Kündigung ist offensichtlich unwirksam.