Nur mit freier Sicht bei Eis und Schnee!
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 9 November 2016ARAG Experten warnen vor zusätzlichen Bußgeldern im Winter
Die Schneefallgrenze sinkt - die Wetterfrösche im Fernsehen haben auch in niederen Regionen den ersten Schnee angekündigt. Während viele Menschen den ersten Schnee des Jahres sehnlichst erwarten, gibt es mindestens eine Bevölkerungsgruppe, die dem weißen Zauber mit Argwohn entgegenblickt: Autobesitzer! Denn die weißen Flöckchen können in Kombination mit Eis und Glätte im Straßenverkehr schnell lästig oder aber zu einer echten Gefahr werden. Wer sich nicht auf die erschwerten Bedingungen im Verkehr einstellt, riskiert zu allem Überfluss auch noch ein saftiges Bußgeld. Vor den häufigsten Bußgeldern rund ums Autofahren bei Schneefall warnen Sie die ARAG Experten.
Freie Sicht!
Wer morgens mit dem Auto zur Arbeit fährt, der erlebt dieser Tage häufig sein weißes Wunder. Das Auto hat sich über Nacht in einen riesigen Schneeberg verwandelt. Nun heißt es schippen, kratzen, enteisen. Doch hier ist Gründlichkeit geboten. Wer zum Beispiel meint, ein kleines Guckloch in der Windschutzscheibe reiche, um das Auto sicher zu bewegen, der irrt. Stattdessen sollten neben allen Scheiben sogar Scheinwerfer, Blinker, Rückleuchten und die Motorhaube vom Schnee befreit werden. Sonst winken 10 Euro Bußgeld. Mit derselben Summe wird im übrigen auch das Warmlaufenlassen des Motors bestraft, da vermeidbare Abgasbelastungen hierzulande verboten sind.