BAG zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 20 October 2016BAG zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, hat er das Recht auf eine sechswöchige Entgeltfortzahlung. Erkrankt er in diesem Zeitraum erneut, hat das keine Verlängerung dieser Frist zur Folge.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Nach dem Arbeitsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/arbeitsrecht.html)muss der Arbeitgeber einem arbeitsunfähig erkrankten Arbeitnehmer sechs Wochen lang den Lohn fortzahlen. Mit Ablauf dieser sechs Wochen erlischt die Pflicht des Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung. Dazu ist er auch dann nicht verpflichtet, wenn der Arbeitnehmer während dieser sechs Wochen erneut erkrankt und weiter krankgeschrieben wird. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Mai 2016 hervor (Az.: 5 AZR 318/15).