Kündigung besonders schutzwürdiger Gruppen, Personalfachkaufmann/frau IHK
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 18 August 2016Ordentliche und außerordentliche (fristlose) Kündigung bei Schwerbehinderten, Schwangeren etc.
Kündigungen sind nicht immer erfreulich, gehören aber zum Arbeitsleben mit dazu. Besonderen Schutz genießen dabei Schwerbehinderte, Schwangere, Betriebsratsmitglieder, Azubis und so weiter. Doch was ist bei der Kündigung besonders schutzwürdiger Gruppen zu beachten? Kann man sie sogar fristlos entlassen? - Dieser hochbrisanten Frage geht Dr. Marius Ebert in seinem kostenlosen Schulungsvideo nach.
Früher oder später steht ein Personalfachkaufmann/frau IHK vor der schwierigen Entscheidung, dass ein Mitarbeiter entlassen werden soll. In Stellvertretung des Arbeitgebers muss er wissen und entscheiden, unter welchen Bedingungen eine Kündigung möglich ist. Das gilt ganz besonders für Mitarbeiter, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, wie zum Beispiel Schwangere oder Behinderte. Denn landläufig und bei vielen Arbeitnehmern wird häufig die Auffassung vertreten, dass diese Personengruppen auf gar keinen Fall fristlos entlassen werden können. Doch dies ist so nicht richtig.