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Mit-Pferden-reisen.de Pferdeanhängertest: Cheval Liberté Minimax II

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 Cheval Liberté Minimax II

Hamburg, 6. Oktober 2016 - Kürzlich hat Cheval Liberte den Aluminium-Polyester-Pferdeanhänger Minimax II gründlich überarbeitet: Mit 3 Tonnen Gesamtgewicht bietet er 1.750 kg Nutzlast, auch die Sattelkammer ist größer und umfangreicher ausgestattet. Das Fahrzeug für den zweimonatigen Test bei Mit-Pferden-reisen.de (http://www.mit-Pferden-reisen.de) stellten die Anhänger-Centren Ahrens & Ullmann zur Verfügung.

Geblieben sind der feuerverzinkte Stahlrahmen und der Aluminium-Polyester-Aufbau, neu ist der voluminöse Polyesterbug mit sehr großer Sattelkammer. Insgesamt ist das Fahrzeug fünf Zentimeter höher geworden, was aber in Anbetracht der zu transportierenden "Pferdezielgruppe" - drei kleine oder zwei mittelgroße Pferde - nicht weiter von Bedeutung ist.

Serienmäßig sind die beiden dank Gasdruck-Hebehilfen automatisch nach oben aufschwingenden Seitenklappen. Diese - wenn geöffnet - luftige Konstruktion macht vor allem Verladeneulingen das erste Einsteigen schmackhaft.

Flexibilität durch teleskopierbare Trennwände

Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel haben?

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Darf der Vermieter einen Zweitschlüssel haben?
Mietrecht

Maximilian Renger: Die Frage, ob der Vermieter ein Recht auf einen Zweitschlüssel hat, ist bei uns auch immer wieder schon eingegangen. Wie sieht es denn nun aus?

Fachanwalt Bredereck: Das ist eigentlich relativ klar zu beantworten: nein, der Vermieter hat kein Recht auf einen Zweitschlüssel (auch nicht für Notfälle), es sei denn der Mieter hat sich damit einverstanden erklärt. Ich würde aber sowohl Mietern als auch Vermietern von einer solchen Vereinbarung abraten.

Maximilian Renger: Wieso das?

Avnu Alliance und RUETZ SYSTEM SOLUTIONS kündigen erstes autorisiertes, europäisches Testhaus für AVB/TSN-Standards an

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Avnu Alliance und RUETZ SYSTEM SOLUTIONS kündigen erstes autorisiertes, europäisches Testhaus für AVB/TSN-Standards an
Wolfgang Malek ist Geschäftsführer und Mitgründer von RUETZ SYSTEM SOLUTIONS

Die Avnu Alliance - Industrie-Konsortium, das zeitkritische Netzwerke, die auf offenen Industriestandards basieren, durch Zertifizierung vorantreibt - erklärt RUETZ SYSTEM SOLUTIONS zu einem autorisierten Testhaus für die Avnu Alliance (www.avnu.org). RUETZ SYSTEM SOLUTIONS stellt die erste anerkannte, europäische Testanlage für AVB (Audio Video Bridging)- und TSN (Time Sensitive Networks)-Standards in Fahrzeugen, inklusive der Automotive Ethernet Funktions- und Interoperabilitäts-Spezifikation auf Basis des Avnu-Automotive-Profils.

Kündigung wegen Kritik am Chef?

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Kündigung wegen Kritik am Chef?
Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt mal wieder jemand eine Zuschauerfrage gestellt und wollte wissen, ob man eine Kündigung zu befürchten hat, wenn man sich gegenüber seinem Arbeitgeber im Ton vergriffen und ihn heftig kritisiert hat. Wie ist ein solcher Fall zu beurteilen?

Fachanwalt Bredereck: Zunächst einmal muss man sehen, was "im Ton vergriffen" hier bedeutet. Wenn der Arbeitnehmer seinem Chef eine Beleidigung an den Kopf wirft, dann droht tatsächlich eine Kündigung. Sofern es sich um eine Beleidigung von einigem Gewicht handelt, kann der Arbeitgeber unter Umständen sogar fristlos ohne vorherige Abmahnung kündigen.

Maximilian Renger: Und wenn man "nur" in relativ ruppiger Art und Weise Kritik geäußert hat?

2. Hamburger Luther-Lesefestival "Martinstage 2016"

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Bischöfin Kirsten Fehrs: Luther an ungewöhnlichen Orten

Hamburg (sg). Im zweiten Jahr in Folge lädt die Nordkirche beim Luther-Lesefestival Martinstage dazu ein, Martin Luther als gesellschaftlichen Diskurs- und Ideengeber im Spiegel der Gegenwart zu entdecken: Nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr finden vom 6. bis 13. November die "Martinstage 2016" statt. Das Lese- und Gesprächsfestival stellt sich erneut dem Thema: Was haben die von Luther angestoßenen Entwicklungen mit der Gesellschaft heute zu tun?

Acht Tage lang lesen und diskutieren rund 40 AutorInnen, SchauspielerInnen, TheologInnen, PublizistInnen und MusikerInnen an verschiedenen Orten in Hamburg. Mit dabei sind u.a. Schriftsteller wie Sibylle Lewitscharoff und Feridun Zaimoglu, die Philosophin Svenja Flaßpöhler, der YouTube-Star Philippe Lefarth oder der Sinto-Musiker Giovanni Weiss.

Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 4)

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Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 4)
Arbeitsrecht

Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst zu prüfen, ob es in der Rechtsprechung schon Entscheidung zu dem konkreten Arbeitsverhältnis gibt.

Gemeinsam für mehr Chancengleichheit in Medienberufen

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Gemeinsam für mehr Chancengleichheit in Medienberufen
Media Women Connect: Gemeinsam für mehr Chancengleichheit in Medienberufen

- Thementag am Mittwoch, 26. Oktober von 9.30-13.30 Uhr auf dem Aktionsforum im Messebereich (Foyer Erdgeschoss)
- Frauen-Netzwerkfrühstück, sponsored by Sky
- Gespräche, Impulsvorträge und eine Paneldiskussion zum Thema "Kommunikation 4.0 - Wie wollen wir künftig im Netz interagieren?"

Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 3)

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Abgrenzung von Selbstständigen und Scheinselbstständigen (Arbeitnehmern) - Kriterien (Teil 3)
Arbeitsrecht

Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das Gesamtbild unter Berücksichtigung der Umstände des einzelnen Falles als maßgeblich an. Daher empfiehlt es sich immer zunächst zu prüfen, ob es in der Rechtsprechung schon Entscheidungen zu dem konkreten Arbeitsverhältnis gibt.

Mehr Wildunfälle im Herbst

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