Kündigung vom Arbeitgeber erhalten - drei wichtige Tipps für Arbeitnehmer
Verfasser: pr-gateway on Monday, 28 December 2015Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.
Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten, geraten im ersten Moment oft in Panik. Zukunftsängste und Enttäuschungen bestimmen das Denken. Dabei ist gerade in einer solchen Situation ein klarer Kopf gefragt. Nachfolgend wichtige Tipps, die Arbeitnehmer in einer solchen Situation beachten sollten.
1. Sofort anwaltlich beraten lassen
Man hat als Arbeitnehmer grundsätzlich in drei Wochen Zeit sich mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung zu wehren. Diese Zeit sollte man allerdings nicht abwarten. Manchmal kann eine Kündigung zum Beispiel mangels ordnungsgemäßer Bevollmächtigung zurückgewiesen werden. Das Verhalten bei der Bundesagentur für Arbeit sollte ebenfalls vorab mit dem Rechtsanwalt besprochen werden, um zum Beispiel unnötige Sperrzeitbescheide zu vermeiden. Auch wenn noch gar keine Kündigungen, sondern zunächst nur eine Anhörung zu arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen oder gar nur eine Abmahnung erhalten hat, sollte sich umgehend anwaltlich beraten lassen. Häufig dienen solche Maßnahmen der Vorbereitung einer Kündigung und es ist sinnvoll, hier rechtzeitig Verteidigungsstrategien vorzubereiten und in die Wege zu leiten.
2. Weiterbeschäftigungsinteresse behaupten