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Saisonarbeit in der Eisdiele - Chance oder Falle?

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Gerade in den Sommermonaten suchen Saisonbetriebe händeringend Arbeitskräfte. Sehr häufig werden diese Arbeitsstellen aber nur als "Minijob" oder auf geringfügiger Basis angeboten. Das Interview beleuchtet Vor-und Nachteile.

Philipp Modrach: Du hast in einer größeren Frauenzeitschrift einen Gastartikel zur Saisonarbeit in Eisdielen und in der Landwirtschaft verfasst. Überraschenderweise hast Du Dich sehr viel weniger kritisch geäußert, als ich gedacht hätte. Gibt es denn bei dieser Beschäftigung wirklich Vorteile?

Fachanwalt Dineiger: Die Vorteile der Saisonarbeit sind schnell erzählt: Man hat zunächst eine feste Arbeitsstelle und verdient Geld. Außerdem kann man so in einen Bereich hineinschnuppern, der interessant ist und vielleicht ganz anders ist als die bisherige Arbeitsstelle.

Philipp Modrach: Was ist denn rechtlich zu beachten?

Haustechnikzentrale spart Platz und Energie

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sup.- Teamfähigkeit spielt bei gebäudetechnischen Geräten eine immer größere Rolle. Die heutigen Anforderungen an Energieeffizienz lassen sich nämlich nur verwirklichen, wenn Heizung, Warmwasserbereitung, der Speicher und gegebenenfalls eine Anlage zur kontrollierten Wohnungslüftung perfekt harmonieren. Das erfordert keinesfalls, wie manche Hausbesitzer befürchten, ein Sammelsurium unterschiedlicher Geräte samt mehrfacher Bedien-Armaturen und Verbindungsleitungen. Im Gegenteil: Der Systemanbieter Wolf Heiz-und Klimatechnik (Mainburg) (http://www.wolf-heiztechnik.de) hat jetzt eine kompakte "Haustechnikzentrale" vorgestellt. Dahinter verbirgt sich ein platzsparendes, optisch wie technisch aufeinander abgestimmtes Geräte-Doppel aus Lüftungsanlage und Wärmeerzeuger. Mit einem zentralen Bedienmodul werden alle Funktionen geregelt, vom Heiz- und Warmwasserkomfort über die Lüftung mit Wärmerückgewinnung bis zur möglichen Einbindung von Solarkollektoren (www.wolf-heiztechnik.de). Den Part des Wärmeerzeugers können sowohl ein Brennwertkessel als auch eine moderne Split Wärmepumpe übernehmen.

FLS GmbH als Gewinner ausgezeichnet

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Biografieworkshops 'Dritte Generation Ost' in Leipzig + Potsdam

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Biografieworkshops 'Dritte Generation Ost' in Leipzig + Potsdam
Beim Biografieworkshop 2013

Als Dritte Generation Ostdeutschland oder kürzer Dritte Generation Ost wird die Generation der zwischen etwa 1970 und 1985 in der DDR geborenen Menschen bezeichnet. Diese Menschen sind durch ihre Kindheits- und ggf. Jugendzeit in der DDR, die Umbruchserfahrung und die Nachwendezeit geprägt. Gemeinsam machen sie sich in verschiedenen Projekten und Workshops auf den Weg, ihren besonderen Erfahrungsschatz zu heben und selbstbewusst zu kommunizieren, Unsere Biografieworkshops verstehen wir als Beitrag für die gemeinsame "Schatzsuche".

Das Biografieteam der Dritten Generation Ost wird am 16. und 17. Oktober eine Lesung und einen intergenerationellen Biografieworkshop in Leipzig durchführen. Dasselbe Programm erwartet Sie am 18. und 21. November in Potsdam, nur dass sich der Workshop dort ausschließlich an die Dritte Generation Ost richtet.

2014 jährte sich zum 25. Mal der Tag des deutsch-deutschen Mauerfalls, dieses Jahr heißt es, 25 Jahre Einheit zu erinnern und weiter zu gehen.

Kommentierung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit

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Kommentierung der Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Autor Markus Mertzbach

Aachen. Die u.a. auf die Besteuerung von Freiberuflern wie Ingenieure, Architekten oder Juristen spezialisierte Aachener Kanzlei KMP KLEUTERS MERTZBACH UND PARTNER MBB, STEUERBERATER WIRTSCHAFTSPRÜFER, kommentiert nunmehr die Einkünfte aus selbständiger Arbeit im 360° EStG eKommentar des Stollfuß Verlages.

"Eigentlich verzichten wir auf Werbung für Dritte. Dann und wann muss man aber schon einmal eine Ausnahme machen. Der Stollfuß Verlag hat einen ersten Online-Kommentar zum Einkommensteuergesetz herausgebracht, in dem aktuelle Rechtsentwicklungen von Autoren aus der Steuer- und Bilanzierungspraxis permanent aktualisiert und anlassbezogen kommentiert werden. Wir sind erfreut mit den Kommentierungen zu § 18 EStG "Selbständige Arbeit" einen Teil dazu beitragen zu können", betont Autor Markus Mertzbach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater sowie Fachberater für Internationales Steuerrecht, am Sitz der Kanzlei in Aachen. "Ziel des Kommentars ist es, mehr Beratungs- und Gestaltungssicherheit zu erreichen."

Gewerberaummiete: fristlose Kündigung wegen Mietrückstands

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Ausgangslage:

Der Vermieter kann nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses aussprechen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit einem nicht unerheblichen Teil der Miete in Verzug ist. Wann aber ist ein solcher nicht unerheblicher Teil der Miete erreicht, der zur Kündigung berechtigt? Ist dafür bereits ein Rückstand in Höhe von einer Mietzahlung oder gar noch weniger ausreichend?

Urteil:

Der BGH stellt zunächst folgendes klar: Bei gewerblichen Mietverhältnissen ist ein Mietrückstand von über einer Monatsmiete erheblich im Sinne von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 lit. a Alt. 2 BGB. Ob auch ein Rückstand von genau einer Monatsmiete oder sogar weniger eine Kündigung rechtfertigen kann, hängt darüber hinaus nach Ansicht des BGH von den Umständen des Einzelfalls ab.

Baugrundstücke Ostsee Insel Rügen Glowe direkt am offenen Meer Ohne Bauträgerbindung Ohne Courtage Grundstücke können in der ersten Reihe bis zum Ufer

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Baugrundstücke Ostsee Insel Rügen Glowe direkt am offenen Meer Ohne Bauträgerbindung Ohne Courtage Grundstücke können in der ersten Reihe bis zum Ufer

Baugrundstücke Ostsee Insel Rügen Verkauf OHNE Bauträgerbindung OHNE Courtage.
Die Baugrundstücke in der ersten Reihe können bis zum Ufer erworben werden.
Besichtigungen sind auch am Wochenende möglich.
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Grillen auf dem Balkon: Hinweise für Mieter

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Ausgangslage:

Der Hochsommer ist da und nicht wenige Mieter wollen das gute Wetter nutzen, um auf dem Balkon den Grill anzuwerfen. Dabei bleiben aber Beschwerden von Nachbarn häufig nicht aus, die sich etwa vom Rauch gestört fühlen. Daher stellt sich für Mieter die Frage: darf ich auf dem Balkon grillen und wenn ja, wie oft und was muss ich dabei beachten, um Streit zu vermeiden?

Regelungen im Mietvertrag:

Zunächst sollte man einmal seinen Mietvertrag darauf untersuchen, ob er möglicherweise ein Grillverbot enthält. Sowohl die Nutzung von Holzkohlegrills als auch von Elektrogrills auf dem Balkon kann mietvertraglich verboten sein.

Regelungen in der Hausordnung:

Hitze am Arbeitsplatz - Rechte der Arbeitnehmer & Pflichten für Arbeitgeber

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Wie sind Arbeitnehmer an ihrem Arbeitsplatz vor extremer Hitze geschützt? Welche Pflichten treffen Arbeitgeber?

Gesetzliche Grundlage:

Aus dem Gesetz ergibt sich zunächst nicht viel. Arbeitgeber müssen nach § 618 Abs. 1 BGB den Arbeitsplatz so ausgestalten, dass Arbeitnehmer vor gesundheitlichen Gefahren geschützt sind. Konkrete Maßnahmen werden vom Gesetz aber nicht vorgegeben. Die entsprechende Vorschrift findet sich so auch im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) verlangen Schutz vor übermäßiger Sonneneinstrahlung in den Arbeitsräumen und sehen vor, dass die Lufttemperatur dort 26 Grad nicht überschreiten soll. Bei dauerhafter Lufttemperatur von über 35 Grad ist der Arbeitsraum nicht mehr zur Verrichtung der Arbeit geeignet.

Welche Rechte und Pflichten ergeben sich daraus?

Hundehaltung in der Mietwohnung: Kampfhund zulässig?

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Ausgangslage:

Um einen Kampfhund in der Wohnung zu halten, ist zuvor unbedingt die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Der Mietvertrag wird in aller Regel die Haltung eines Kampfhundes nicht ausdrücklich gestatten. Wenn der Vermieter seine Erlaubnis verweigert, hat der Mieter auch meist keinen Anspruch. Wird der Kampfhund trotzdem in der Wohnung gehalten, riskiert der Mieter eine Abmahnung und im Wiederholungsfall die Kündigung des Mietverhältnisses.

Vereinbarung über Haltung des Kampfhundes im Mietvertrag treffen:

Am sichersten geht der Mieter, wenn er eine ausdrückliche Gestattung des Vermieters im Mietvertrag erreicht. Dann hat er auch einen entsprechenden Anspruch, jedenfalls solange der Vermieter seine Erlaubnis nicht widerruft. Das kann der Vermieter aber in der Regel nur dann tun, wenn von dem Kampfhund ernsthafte und konkrete Gefahren für Dritte ausgehen.
Zudem kann sich aus dem Umstand, dass der Vermieter anderen Mietern die Haltung eines Kampfhundes in der Wohnung gestattet, auch ein Anspruch ergeben. Hier kommt es aber sehr auf den Einzelfall an.

Halter von Kampfhunden haben vor Gericht regelmäßig eine schwierige Position

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