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Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz: 5. Charity Golf Turnier ein voller Erfolg

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  5. Charity Golf Turnier ein voller Erfolg
Scheckübergabe Jürgen Gangl übergibt Scheck über 18.000 Euro an Michael Stich,Ulla Kock am Brink

11. September 2015 - - Zugunsten der Michael Stich Stiftung und ihrem Kampf gegen HIV und Aids haben heute 120 Golferinnen und Golfer beim 5. Charity Golf Turnier des Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz auf der Golfanlage Groß Kienitz für die gute Sache gespielt. Am Morgen startete das Turnier auf dem 18-Loch-Meisterschaftsplatz designed by Robert Baker. Am Abend boten Cocktailempfang und Gala am Alexanderplatz die Möglichkeit, noch einmal für den guten Zweck tätig zu werden. Die von Ulla Kock am Brink moderierte Veranstaltung erklärte die Aktionen der Michael Stich Stiftung und motivierte die Gäste zu großzügigen Spenden.

Biologische Krebstherapie: Alles andere als eine Glaubenssache

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 Alles andere als eine Glaubenssache
Mit der biologischen Krebstherapie zum Erfolg.

In der klassischen Medizin werden Naturheilverfahren (http://www.costasana-health.com/biologische-krebstherapie-alles-andere-a...) immer wieder belächelt und mit einer schulmedizinischen Überheblichkeit abgelehnt. Dass diese Therapeuten irren, belegen zahlreiche Erfolge, die mit Hilfe alternativer Heilmethoden erreicht wurden. Der Biophysiker Dr. Ludwig Knapp beschäftigt sich seit bald 40 Jahren wissenschaftlich mit diesem Thema. Seine weithin bekannten und wissenschaftlich anerkannten Forschungen und Entwicklungen sind Grundlage der Diagnose- und Therapieformen, die am spanischen Costasana Institut Anwendung finden. Gesundheit bedeutet im Verständnis alternativer Medizin die Fähigkeit des Körpers, sich gegen negative Einwirkungen von außen bestmöglich zu schützen.

Biologische Therapie zielt auf das Regulationssystem des Körpers ab

Acht-Stunden-Tag auf der Kippe? Arbeitgeber fordern Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes

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Die Deutsche Industrie- und Handelskammer spricht sich für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes aus, wie aus zuletzt aus verschiedenen Medienberichten hervorging. Die fortschreitende Digitalisierung sowie neue Arbeitsmodelle zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie machen nach ihrer Meinung eine Änderung des herkömmlichen Acht-Stunden-Tages erforderlich.

Gesetzliche Normierung des Acht-Stunden-Tages:

§ 3 Satz 1 ArbZG legt fest, dass die tägliche Arbeitszeit eines Arbeitnehmers acht Stunden nicht überschreiten darf. Allerdings sind auch Ausnahmeregelungen enthalten: so kann auch eine Arbeit von zehn Stunden pro Tag zulässig sein, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen der Durchschnitt von acht Stunden Arbeitszeit pro Werktag nicht überschritten wird. Zusätzliche Flexibilisierungen lassen sich außerdem durch tarifvertragliche Regelungen sowie Betriebsvereinbarungen erreichen.

Änderung des Arbeitszeitgesetzes einfach möglich?

Umkleidezeit als vergütungspflichtige Arbeitszeit?

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Kann der Arbeitnehmer für die Zeit des An- beziehungsweise Umkleidens Vergütung dieser Zeit von seinem Arbeitgeber verlangen?

Ausgangslage:

Oftmals sind Arbeitnehmer dazu verpflichtet, in der Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit eine bestimmte Kleidung zu tragen. So auch in dem vorliegenden Fall des Landesarbeitsgericht Düsseldorf, wo ein KFZ-Mechaniker die täglich 10-minütige Umkleidezeit als Arbeitszeit vergütet haben wollte. Das Besondere an diesem Fall ist außerdem, dass der Arbeitnehmer neben der Umkleidezeit auch die Zeit für das Duschen nach der Arbeit vergütet sehen möchte.

Was sagt das Landesarbeitsgericht?

Eigenbedarf muss sich bei Mischmietverhältnissen nur auf Wohnräume beziehen

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Ein vom Vermieter geltend gemachter Eigenbedarf muss sich bei einheitlichen Mischmietverhältnissen nur auf die Wohnräume beziehen. Zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 01.07.2015 (VIII ZR 14/15) ein Beitrag von Philipp Modrach, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin.

Ausgangslage:

Bei der Einstufung eines Mietverhältnisses in ein Wohnraum- oder Gewerbemietverhältnis kann es durchaus dazu kommen, dass der Vertragsgegenstand ein einheitliches Mischmietverhältnis ist. Das bedeutet, dass die Nutzung der Mietsache teils zu Wohnzwecken und teils gewerblich, zum Beispiel durch den Betrieb eines Ladengeschäfts, erfolgt. Liegt der Schwerpunkt bei der Nutzung des Wohnraums, so ist das Mietverhältnis insgesamt als Wohnraummietverhältnis einzustufen. Im vorliegenden Fall hatte der Bundesgerichtshof die Revision der Beklagten Mieter zu überprüfen, welche in einem ehemals landwirtschaftlichen Anwesen ein Wohnhaus und weitere Nutzflächen vertragsgemäß teils als Wohnung und teils gewerblich für ein Ladengeschäft nutzten. Der Vermieter kündigte den Mietern wegen Eigenbedarfs, da er seiner derzeit noch Zuhause lebenden Tochter mit Enkelin eine eigene Wohnung zur Verfügung stellen wollte.

Kein Hinweis auf drohendes Fahrverbot als Kündigungsgrund?

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Verliert ein Berufskraftfahrer seine Fahrerlaubnis, ist das in der Regel Grund für eine Kündigung des Arbeitgebers, zumindest sofern die Ursache dafür im Rahmen der Verrichtung der Arbeitsleistung liegt. Eine Verfehlung während einer Privatfahrt kann dagegen anders zu beurteilen sein.

Dann ist zumeist nur eine personenbedingte ordentliche Kündigung einschlägig (von einigen Sonderfällen, wie etwa Polizeibeamten, abgesehen).

Kein Grund für eine Kündigung besteht, wenn das Fahrverbot nur für einen relativ kurzen Zeitraum gilt und der Arbeitnehmer für diesen Zeitraum seinen Urlaub in Anspruch nehmen könnte.

Der Arbeitgeber ist aber vom Arbeitnehmer frühzeitig auf ein verhängtes bzw. drohendes Fahrverbot hinzuweisen. Ein fehlender Hinweis kann als Verletzung einer Nebenpflicht aus dem Arbeitsvertrag dann doch eine Kündigung rechtfertigen. Kein zulässiger Kündigungsgrund besteht für den Arbeitgeber in diesem Fall jedoch dann, wenn ihm trotz der verspäteten Meldung noch ausreichend Zeit bleibt, sich auf die neue Situation einzustellen (Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 16. August 2011 - 5 Sa 295/10 -, juris).

Fachanwaltstipp Arbeitgeber:

Hinweise zur Hundehaltung in der Wohnung für Mieter und Vermieter

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Zulässigkeit nach dem Mietvertrag?

Ob und in welchem Umfang eine Tierhaltung zulässig ist, kann sich zunächst einmal aus dem Mietvertrag ergeben. Allerdings können diesbezügliche Regelungen in Mietverträgen auch durchaus unwirksam sein, etwa wenn sie ein generelles Verbot von Hundehaltung enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil klargestellt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam (BGH, Urteil vom 20. März 2013 - VIII ZR 168/12 -, juris).

Hundehaltung bei fehlender oder unwirksamer Regelung im Mietvertrag:

Pflegebedürftigkeit?

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Pflegebedürftigkeit?
Die drei Pflegestufen

Die Gesellschaft wird immer älter, die Lebensmodelle haben sich geändert. Zwischenzeitlich arbeiten in den Familien oft beide Elternteile, sodass für die Pflege der älteren Generation nicht mehr genug Zeit bleibt.

Deshalb fällt die Entscheidung oft dahin, die Pflege der Angehörigen in "fremde Hände" zu geben. Auch wenn es "Expertenhände" sind, ist die Skepsis oft groß und unvermeidbar, will man doch nur das Beste für seine Lieben. Betroffene informieren sich daher gerne im Vorfeld über das, was sie erwartet. In den neuen Infografiken hat die AOK Hessen die wichtigsten Bestandteile der Pflege zusammengefasst.

Die Pflegestufen

Aktion "Deutschland zeigt Flagge" setzt Zeichen gegen Rassismus

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Düsseldorf, 10.09.2015. "Deutschland zeigt Flagge" ( http://deutschland-zeigt-flagge.de/ ) bietet die Möglichkeit, ganz einfach seine Stimme zu erheben und zu zeigen, dass Flüchtlinge in Deutschland willkommen sind. Der Ablehnung und dem Hass einer Minderheit soll eine breite Masse an Solidarität, Toleranz und Akzeptanz gegenüberstehen. Mitmachen kann jeder - unabhängig von Alter, Geschlecht oder Hautfarbe.

So funktioniert "Deutschland zeigt Flagge"

Orangefarbene Autofahnen, Armbänder und Schlüsselanhänger sind die markanten und sichtbaren Zeichen der Aktion "Deutschland zeigt Flagge". Erworben werden können diese über die aktuelle Indigogo-Kampagne.

Alle Einnahmen gehen direkt an die unabhängige Kinderrechtsorganisation Save the Children e.V. Damit werden Projekte für Flüchtlingskinder in ganz Europa unterstützt. In Deutschland profitieren die Save the Children-Projekte "KINDERrechte für KINDERflüchtlinge" und "Zukunft! Von Ankunft an".

Initiative aus Essen

Ende August 2015 hat die 360 Online Performance Group GmbH aus Essen die Aktion ins Leben gerufen. Die Idee ist inspiriert von den EM- und WM-Zeiten, in denen ganz Deutschland sich in ein Fahnenmeer von Deutschlandfahnen verwandelt hat.

Kinderpatenschaften im Test: Die Gewinner für 2015!

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 Die Gewinner für 2015!
Patenvergleich.de testet alle Anbieter für Kinderpatenschaften.

In dem Test beurteilte Patenvergleich.de (http://www.patenvergleich.de/) neutral und objektiv alle 26 Anbieter zur Vermittlung von Kinderpatenschaften. Kriterien waren Kommunikation, Erfahrung und Effizienz. Dabei zeigten sich erhebliche Unterschiede. Während bei einigen meist kleineren Organisationen 100 Prozent der Spenden direkt das Patenkind erreichen, werden bei den größeren Anbietern oft bis zu einem Sechstel der Spenden für Marketing und Verwaltung verwendet. Auch schwanken die monatlich zu entrichtenden Spenden für das Kind zwischen 7 und 40 Euro.

Die dauerhafte Spendenmöglichkeit über individuelle Kinderpatenschaften ist in den letzten Jahren sehr populär geworden, mit mehreren Hunderttausend Paten alleine in Deutschland.

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