Rückforderungen bei Bekanntheit der Insolvenzreife
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 26 August 2015Rückforderungen bei Bekanntheit der Insolvenzreife
http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht/insolvenzrech... Wusste ein Gläubiger von der Insolvenzreife eines Unternehmens und hat trotzdem noch Gelder angenommen, kann er nach dem Insolvenzrecht zur Rückzahlung aufgefordert werden.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Gläubiger eines wirtschaftlich angeschlagenen Unternehmens müssen aufpassen, wenn sie auf die Bezahlung der offenen Forderungen drängen. Denn das deutsche Insolvenzrecht sieht vor, dass die Gelder zurückgezahlt werden müssen, wenn die Insolvenzreife des Unternehmens dem Gläubiger bereits bekannt war.