Rechtsfall mit Altra Foundation abgeschlossen
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 December 2024
Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 16 KR
Freienbach (IRW-Press/12.12.2024) - Swiss Estates AG hat die Forderungen der Altra Foundation, welche ursprünglich am Handelsgericht des Kantons Zürich geltend gemacht (Ad Hoc-Mitteilung vom 19.09.2022) und letztlich vom Schweizerischen Bundesgericht bestätigt wurden (Ad Hoc-Mitteilung vom 27.10.2023), vollständig beglichen.
Der zugrundliegende Disput ergab sich aus der Akquisition mehrerer Liegenschaften in den Kantonen Bern und Waadt im Jahr 2014, welche mittels Quasifusion im Sinne des Fusionsgesetzes (FusG) durchgeführt wurde. Als Quasifusion im Sinne des FusG wird die Akquisition von Unternehmen verstanden, bei der die Abgeltung der bisherigen Eigentümer nicht in bar, sondern durch Wertpapiere der übernehmenden Gesellschaft erfolgt. Unter diesen Voraussetzungen wurden die Transaktionen damals abgeschlossen und die zugrundeliegenden Sacheinlageverträge öffentlich beurkundet. Im Rahmen der Akquisitionen wurden dann, nebst der Ablösung der grundpfandgesicherten Finanzierungen, der jeweilige Preis für die Sacheinlage in Wertpapieren (Aktien und Partizipationsscheinen) vollständig abgegolten.

