Digitale Entgeltunterlagen - Warum Unternehmen spätestens bis 2027 handeln müssen
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 10 March 2026Viele Unternehmer gehen noch immer davon aus, dass Personalakten weiterhin überwiegend in Papierform geführt werden können. Formal stimmt das derzeit noch:
Eine generelle gesetzliche Pflicht zur vollständig digitalen Personalakte existiert auch im Jahr 2026 nicht. In der Praxis entwickelt sich die Rechtslage jedoch eindeutig in eine andere Richtung. Schritt für Schritt führt der Gesetzgeber digitale Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ein - insbesondere im Bereich der sozialversicherungsrelevanten Entgeltunterlagen.
Spätestens zum 1. Januar 2027 wird sich die Situation deutlich verändern: Dann müssen Unternehmen sozialversicherungsrelevante Entgeltunterlagen vollständig elektronisch führen und bei Prüfungen digital bereitstellen können. Viele Betriebe unterschätzen diese Entwicklung noch erheblich. Wer sich erst kurz vor diesem Stichtag mit dem Thema beschäftigt, wird organisatorisch und technisch kaum rechtzeitig vorbereitet sein.