BFH-Urteil: Kfz-Stellplatz extra absetzen trotz Kostenbremse
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 3 February 2026
Wer aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen muss, kennt die steuerliche Schmerzgrenze genau. Für die Wohnung am Arbeitsort sind höchstens 1.000 Euro pro Monat im Rahmen der steuerlichen doppelten Haushaltsführung absetzbar, egal wie hoch die tatsächliche Miete ist. Doch ein aktuell am 8. Januar veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) bringt Bewegung in diesen Sachverhalt. Ausgerechnet ein teurer Zusatzposten zählt nicht dazu: die Kosten für einen angemieteten Pkw-Stellplatz. "Denn nicht alles, was zur Wohnung gehört, zählt steuerlich auch zur Unterkunft", erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Streit: Gehört der Stellplatz zur Wohnung?