Schrems II: Was Unternehmen jetzt beachten müssen
Verfasser: pr-gateway on Monday, 27 September 2021
Die Übermittlung personenbezogener Daten in Länder ausserhalb Europas steht auf dem Prüfstand. Der Grund: Datentransfers in sogenannte Drittländer müssen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten, dass das sogenannte Datenschutzniveau im Zielland dem der EU gleichwertig ist. Das hat der Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Schrems-II-Urteil, das seit Mitte Juli 2020 rechtskräftig ist, so entschieden. Die USA beispielsweise gelten als unsicheres Drittland, weil sie kein solches vom EuGH gefordertes Schutzniveau bieten.
Ruhe vor dem Sturm
Obwohl beim Verstoß gegen das EuGH-Urteil empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro drohen, war bislang kaum Bewegung in der Angelegenheit zu spüren. Das scheint sich nun zu ändern. Die Datenschutzaufsichtsbehörden überprüfen seit Juni 2021 länderübergreifend die Umsetzung der DSGVO bzw. des Schrems-II-Urteils. Stichprobenartig werden Unternehmen in einer Fragebogenaktion zu einer entsprechenden Stellungnahme aufgefordert.
EuGH: Schutzniveau ist entscheidend