Ein Tag im Wald: ARAG Experten informieren über das Pilzesammeln
Krause Glucke, Fette Henne, Parasol oder Schwefelkopf - die Pilz-Saison ist voll im Gange. Und so bietet das Pilzesammeln eine schöne Gelegenheit, einen Ausflug in die Natur zu machen und die Hauptzutat für ein leckeres Pilzgericht zu suchen. Doch neben dem Know-how, welche Pilze gegessen werden dürfen und von welchen giftigen Genossen man besser die Finger lässt, gibt es auch beim Pilzesammeln einige Regeln und Vorschriften zu beachten. Die ARAG Experten wissen, welche das sind.
Gesetzliche Vorschriften
Viele der beliebten Speisepilze zählen laut Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zu den besonders geschützten Arten. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet, diese Arten "aus der Natur zu entnehmen" und sie "in Besitz zu nehmen". Laut ARAG Experten enthält die BArtSchV allerdings eine Ausnahmegenehmigung, nach der Steinpilze, Maronen, Pfifferlinge, Birkenpilze, Rotkappen, Morcheln, Schweinsohr und Brätling in geringer Menge für den eigenen Bedarf gesammelt werden dürfen. Welche Mengen erlaubt sind, legen die zuständigen Behörden fest. In der Regel sind aber Mengen bis zu zwei Kilogramm pro Pilzsucher und Tag zulässig. Wer sich nicht an Menge oder Sammel-Gebiet hält, riskiert mancherorts ein saftiges Bußgeld.