ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 4 August 2021Aktuelle (Corona)-Themen auf einen Blick
+++ Geänderte Einreiseverordnung +++
Seit letztem Sonntag gilt sie, die geänderte Einreiseverordnung. Wer ab diesem Zeitpunkt aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehrt, muss nach Angaben der ARAG Experten einen negativen Corona-Test vorweisen können - egal ob er mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn reist. Ein PCR-Test darf maximal 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Test darf nicht älter als 48 Stunden sein. Vollständig Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12 Jahren sind von der neuen Regelung ausgenommen.
+++ Neue Regeln für Risikogebiete +++
Wer sich die letzten zehn Tage vor Einreise nach Deutschland in einem Hochrisiko-Gebiet aufgehalten hat, muss nicht nur einen negativen Corona-Test bei Einreise vorweisen, sondern auf eigene Kosten in eine mindestens zehntägige Quarantäne. Die Quarantäne-Pflicht gilt auch für Kinder unter 12 Jahren. Für Genesene und Geimpfte ist bei Nachweis keine Absonderung erforderlich. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Quarantäne nach fünf Tagen durch eine negative Testung vorzeitig beendet werden kann. Kinder bis 12 Jahren dürfen die die Quarantäne auch ohne Test nach fünf Tagen beenden.