"UPDATE" Impfstatus Abfrage durch Arbeitgeber
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 15 September 2021Update zum Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 (Covid-19)
Nun also doch: Nachdem in der zuletzt geänderten und am 10.09.2021 in kraft getretenen Corona-Arbeitsschutzverordnung noch kein generelles Fragerecht des Arbeitgebers zum Impfstatus betreffend SARS-CoV-2 geregelt wurde, haben sich Bundestag und Bundesrat auf eine entsprechende Änderung des Infektionsschutzgesetzes geeinigt. Die Änderung ist durch Verkündung im Bundesgesetzblatt am 14.09.2021 in kraft getreten. Neu gefasst wird § 36 Absatz 3, er lautet demnach: