Häuslebauer dürfen mit Architekten handeln
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 23 June 2021ARAG Experten über die neue Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
Für Bauherren, die gerne handeln, kann der Bau der eigenen vier Wände künftig günstiger werden. Denn seit Anfang des Jahres dürfen Honorare für Architekten, die einen nicht unwesentlichen Teil der Baukosten ausmachen, frei verhandelt werden. Bisher galten die in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angegebenen Mindest- und Höchstsätze, die nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aber gegen EU-Recht verstießen (Az.: C-377/17). Die ARAG Experten erklären, wie private Häuslebauer von der Neuregelung der HOAI profitieren.
Mehr Verhandlungsspielraum
Der Bau eines Eigenheims ist teuer. Das ist kein Geheimnis. Aber wer sein Traumhaus bauen lässt, sollte die Planung Fachleuten überlassen, auch wenn Architekten-Honorare ein echter Kostenfaktor sind. Da Laien in der Regel nur schwer einschätzen können, welche Kosten hier angemessen sind, können sie sich an den Honorartafeln in der HOAI unverbindlich orientieren. Neuerdings bewegen sich die Architektenhonorare nicht mehr in festen Mindest- und Höchstsätzen, sondern können frei verhandelt werden. Bauherren können also individuelle Honorare mit ihrem Architekten vereinbaren.