ÖPNV: Dröhnende Musik und dampfendes Essen?
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 23 February 2021ARAG Experten über Verhaltensregeln in Bus und Bahn
In Corona-Zeiten sind viele Pendler auf Pkw oder Fahrrad umgestiegen. Trotzdem ist weiterhin ein großer Anteil auf die öffentlichen Verkehrsmittel angewiesen. So nutzten laut dem Statistischen Bundesamt im 1. Halbjahr 2020 immerhin noch 874 Millionen Fahrgäste den Eisenbahn-Nahverkehr. Jetzt, wo es in Bus und Bahn etwas mehr Platz gibt, kann die Musik aber schon etwas lauter aus den Kopfhörern dröhnen, oder? Welche Verhaltensregeln in Bus und Bahn gelten, verraten die ARAG Experten.
Beförderungsbedingungen
Dass Fahrgäste einen gültigen Fahrausweis dabeihaben müssen, dürfte wohl jedem bekannt sein. Aber was gilt darüber hinaus? Jedes ÖPNV-Unternehmen legt in seinen Beförderungsbedingungen fest, was erlaubt ist und was nicht. Diese müssen sich nach der "Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Busverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen" (BefBedV) richten. Trotz einiger Unterschiede weisen die Regelungen große Ähnlichkeiten auf. Generell werden Fahrgäste dazu angehalten, Rücksicht auf andere zu nehmen, auch wenn es im Fahrzeug nur wenige Fahrgäste gibt.