ARAG Recht schnell...
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 11 February 2021Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
+++ Wer sein eigenes Auto beschädigt, zahlt selbst +++
Beschädigt ein Autofahrer sein eigenes Fahrzeug beim Rückwärtsausparken eines fremden Pkw, muss er für seinen Sachschaden selbst aufkommen. Die Haftung des Halters ist nach Auskunft der ARAG Experten nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs auch ausgeschlossen, wenn der Fahrer nur aus Gefälligkeit gehandelt hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sein eigener Wagen in direkter Nähe abgestellt war (Az.: BGH, VI ZR 662/20).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des BGH.
+++ Oldtimer: Originallack ist entscheidend +++
Eine historische Originallackierung in Sonderanfertigung hat erheblich wertsteigernde Wirkung beim Kauf eines Oldtimers und berechtigt den Käufer zum Rücktritt, wenn diese tatsächlich fehlt. Mit dieser Begründung hat laut ARAG Experten das Landgericht Köln einen Autohändler dazu verurteilt, einen von ihm verkauften Porsche 911 T Coupe, Baujahr 1973, gegen Rückzahlung des Kaufpreises zurückzunehmen (Az.: 36 O 95/19).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Köln.