Die Kunst der Krankmeldung
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 7 January 2021ARAG Experten geben Tipps zur korrekten Krankmeldung
Die telefonische Krankschreibung geht bis März in die Verlängerung. Ein Anruf beim Hausarzt genügt. Doch auch in Corona-Zeiten gelten bestimmte Regeln bei der Krankmeldung. Je nach Vertrag und Betrieb können besondere Bestimmungen gelten, die Arbeitnehmer kennen sollten. Ansonsten riskieren sie eine Abmahnung. Die ARAG Experten informieren über die wichtigsten Aspekte rund um die Krankmeldung.
Verlängerung bis März
Um die während der Erkältungssaison ohnehin vollen Wartezimmer zu entlasten, wurde eine bewährte Corona-Sonderregelung aus dem Frühjahr mit Beginn der Erkältungssaison wieder eingeführt und geht nun bis Ende März in Verlängerung: Die telefonische Krankmeldung. Damit können sich Patienten mit Erkältungssymptomen telefonisch bis zu sieben Tage krankschreiben lassen. Eine einmalige Verlängerung von weiteren sieben Tagen ist ebenfalls wieder telefonisch möglich. Dabei erfolgt eine eingehende telefonische Befragung durch einen niedergelassenen Arzt.