Neuregelung der Maklerprovision beim Immobilienkauf
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 10 December 2020Ab Ende des Jahres 2020 wird die Bezahlung des Maklers gesetzlich geregelt.
Durch die Neuregelung gelten in ganz Deutschland einheitliche Regeln. Der Immobilienkäufer darf dann keinen höheren Provisionsanteil bezahlen als der Verkäufer. Bislang gab es je nach Bundesland, manchmal sogar auch je Region, unterschiedliche Bestimmungen zur Maklerprovision. Zwar war fast überall eine Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer üblich, aber die jeweilige Höhe konnte variieren. So bezahlte der Verkäufer beispielsweise eine Provision von zwei Prozent des Kaufpreises und der Käufer von vier Prozent. "Es gab zudem Bundesländer, in denen die kaufende Partei die gesamte Provision bezahlte", erläutert Dirk Metz, Geschäftsführer von Metz Immobilien in Frankfurt.