Widerruf von Auto-Kreditverträgen möglich!
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 24 March 2021!Aktuelles Urteil vom 24.03.2021!
Im Einklang mit dem EuGH und dem BGH hat nunmehr auch das OLG Celle mit Urteil vom 24.03.2021 entschieden, dass die in einem Auto Kredit-Vertrag eingeräumte Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen war, da der Verbraucher hier noch nicht alle erforderlichen Pflichtangaben erhalten hatte.
Das OLG Celle Urteilte, dass falsche Angaben in der Widerrufsinformation vorliegen, da hier die Belehrung u.a. unter dem Vorbehalt "sofern abgeschlossen" gestellt wurde. Ferner erfolgte ein Verweis bei dem Fristbeginn auf eine Norm. Diese Entscheidung ist aktuell vom 24.03.2021 und bezieht ebenfalls die aktuellen Entscheidungen aus Oktober 2020 vom BGH und vom EuGH ein.