Angeln: Nur mit Fischereischein
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 16 June 2020ARAG Experten zum Geh-Angeln-Tag
Der Geh-Angeln-Tag findet am 18. Juni 2019 statt. An diesem Tag wird dazu aufgerufen, mal wieder fischen zu gehen. Doch so ganz spontan ist das hierzulande gar nicht möglich. Es gibt einige Dinge zu beachten, bevor man die Angelleine auswerfen kann.
Angeln: Nicht ohne Fischereischein
Der junge Sommer lädt derzeit zu vielen langvermissten Freiluftaktivitäten ein. Beliebt ist und bleibt das Angeln. Verspricht es doch nicht nur Ruhe und Entspannung in der Natur, sondern darüber hinaus - im Erfolgsfall - eine willkommene Erweiterung des heimischen Speiseplans. Zudem kann man in Zeiten von Corona beim Angeln wunderbar Abstand zu anderen begeisterten Hobbyfischern halten. Aber wer gerne angeln möchte, darf hierzulande nicht einfach irgendwo die Angelrute schwingen: Denn um legal zu fischen, muss man zunächst einen Fischereischein erwerben - auch geläufig unter dem Namen "Angelschein". Um ihn zu bekommen, muss man eine Prüfung ablegen. Das geht je nach Gemeinde beim Landesfischereiverband oder der Fischereibehörde. Lediglich in einigen wenigen Bundesländern - wie zum Beispiel in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern - können Urlauber für einen bestimmten Zeitraum ohne vorherige Prüfung angeln. Die befristete Erlaubnis kann in der Regel beim zuständigen Ordnungsamt eingeholt werden.