Corona-Krise: Diese Hilfen gibt es
Verfasser: pr-gateway on Friday, 24 April 2020Die ARAG Experten über Hilfsprogramme der einzelnen Bundesländer
Die Corona-Krise hat nicht nur Auswirkungen auf unsere Gesundheit und unser Privatleben. Es gilt jetzt auch, einen wirtschaftlichen Kollaps abzuwenden. Welche Maßnahmen zur Unterstützung von Arbeitgebern, Betrieben und Freiberuflern die Bundesregierung bereits auf den Weg gebracht hat, erläutern ARAG Experten.
Soforthilfe
Um die Auswirkungen der Corona-Krise für Solo-Selbstständige, Freiberufler und kleinere Unternehmen abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm aufgelegt. Dafür stellt er den Bundesländern die notwendigen Mittel zur Verfügung. Umgesetzt wird das Programm aber von den Ländern, die die Bundeshilfe auch durch Landesprogramme ergänzen können. Daher sind die Regeln für die Vergabe der Soforthilfen in den einzelnen Ländern unterschiedlich. In welcher Höhe Selbstständige und Unternehmen Soforthilfe beantragen können, zeigen ARAG Experten in einer Übersicht:
Baden-Württemberg
bis zu 5 Beschäftigte: 9.000 Euro für drei Monate
bis zu 10 Beschäftigte: 15.000 Euro für drei Monate
bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro für drei Monate
Bayern
bis zu 5 Erwerbstätige: bis 9.000 Euro
bis zu 10 Erwerbstätige: bis 15.000 Euro
bis zu 50 Erwerbstätige: 30.000 Euro
bis zu 250 Erwerbstätige: bis 50.000 Euro