Fastnacht, Fasching, Karneval - schunkelt die GEMA mit?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 February 2020ARAG Tipp zum Wochenende: Es wird jeck!
Jetzt ist in den Karnevalshochburgen die Zeit zum Feiern! Ob im privaten Kreis am Wochenende oder auf einer öffentlichen Tanzveranstaltung - Karnevalsklassiker wie beispielsweise "Echte Fründe" oder "Superjeilezick" dürfen genauso wenig fehlen wie ein Kostüm. Doch wie steht es um die GEMA? Wann müssen Abgaben gezahlt werden, um den Gästen mit Liedern von De Höhner, Brings & Co. einheizen zu dürfen? Ist die Wiedergabe im Wohnzimmer mit ein paar jecken Gästen vergleichbar mit der öffentlichen Karnevalsparty in einem Festzelt? ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet Fragen zur GEMA.
Muss jede Karnevalsfeier bei der GEMA angemeldet werden?
RA Tobias Klingelhöfer: "Mer losse d"r Dom en Kölle" oder besser die Kirche im Dorf. Wer mit Freunden und Verwandten Karneval feiert, muss natürlich keine Abgaben an die GEMA zahlen. Nur wenn in der Öffentlichkeit Musik genutzt wird, werden Vergütungen fällig.
Wann genau muss für eine Musikveranstaltung gezahlt werden?
RA Tobias Klingelhöfer: Für die GEMA ist die entscheidende Frage immer, ob die Musik privat oder öffentlich genutzt wird. Vergütungspflichtig ist die sogenannte "öffentliche Wiedergabe", wie sie im Urheberrechtsgesetz definiert wird.