Erlebnisgutscheine: Beliebt, aber mit rechtlichen Fallstricken
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 16 July 2026ARAG Experten über Regeln und Fristen, die Verbraucher kennen sollten
Ob Wildwasser-Rafting-Tour, Krimi-Dinner oder Wellness-Wochenende: Erlebnisgutscheine sind beliebte Geschenke, wenn es persönlich und zugleich flexibel sein soll. Doch so attraktiv sie wirken, rechtlich gibt es einige Fallstricke. Die ARAG Experten geben einen Überblick darüber, worauf Verbraucher achten sollten.
Beliebt, aber nicht risikofrei Gutscheine gehören nicht nur an Weihnachten zu den meistverschenkten Präsenten. Sie sind praktisch, weil sie Spielraum lassen und dennoch einen konkreten Wunsch erfüllen können. Auch bei Erlebnisanbietern wie mydays, Jochen Schweizer oder Yamando erfreuen sie sich großer Nachfrage. Allerdings zeigt sich: Längst nicht jeder Gutschein wird eingelöst. So haben rund 40 Prozent der Beschenkten schon mindestens einmal einen Gutschein verfallen lassen. Manchmal passen eben Termin, Ort oder Angebot doch nicht, und dann stellt sich schnell die Frage nach Rechten und Alternativen.