E-Rechnung bei Wohnungseigentümergemeinschaften und ihren Verwaltern
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 28 August 2025
Essen - Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, betonte, dass Unternehmen seit dem 01.01.2025 zum Empfang von E-Rechnungen bereit sein müssen, die Ausstellungspflicht für Rechnungen an andere Unternehmer aber erst 2027 oder 2028 wirksam wird.
Wohnungseigentümergemeinschaften
Wohnungseigentümergemeinschaften sind grundsätzlich als Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuergesetzes anzusehen, deren Leistungen an die Eigentümer aber nach § 4 Nr. 13 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
"Damit sind Wohnungseigentümergemeinschaften von der E-Rechnungspflicht nur betroffen, wenn sie steuerpflichtige Leistungen erbringen oder auf die Anwendung der Steuerfreiheit beziehungsweise die Anwendung der Kleinunternehmerregelung verzichten", erklärt Steuerberater Roland Franz und fährt fort: "Davon zu unterscheiden sind wiederum die umsatzsteuerpflichtigen Leistungen der Verwalter an die Wohnungseigentümergemeinschaften."

