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IT-Security Frühstück in Solothurn

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IT-Security Frühstück in Solothurn

IT-Sicherheits-Apéro der ALPEIN Software SWISS AG, Partnern und Top-Experten mit Gelegenheit zum Kontakt-Aufbau und Erfahrungsaustausch.

Sicherheitsrisiken und Attacken wie Datenklau, Wirtschaftsspionage, Ausspähungen, Abhöraffären, Sabotagen und Attacken ausschalten!
IT-Sicherheit und der Schutz aller Daten, Transaktionen und Kommunikationen im Unternehmen sind heutzutage wichtiger als je zuvor.
Gemeinsam mit den Partnern Combined Networks und dem weltbekannten Sicherheitsunternehmen Kaspersky veranstaltet die ALPEIN Software SWISS AG am 11.09.2019 ein Event rund um das Thema IT-Sicherheit.
Die Besucher erwartet, ausgehend von der Erörterung der aktuellen IT-Sicherheitsprobleme der Unternehmen, ein interessanter Mix von Anregungen und Instruktionen, Daten, Transaktionen und Kommunikationen effektiv, unkompliziert und kostengünstig zu schützen.

Immobilienverkauf - Kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen von Mängeln

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Immobilienverkauf - Kein Haftungsausschluss bei arglistigem Verschweigen von Mängeln

Hat der Verkäufer einer Immobilie Mängel arglistig verschwiegen, kann er sich nicht auf den vertraglichen Gewährleistungsausschluss berufen. Das hat das OLG Frankfurt entschieden (Az. 29 U 183/17).

Beim Immobilienkaufvertrag wird üblicherweise ein Gewährleistungsausschluss zum Schutz der Verkäufers vereinbart. Der Verkäufer kann sich auf den Gewährleistungsausschluss aber nicht berufen, wenn er bekannte Mängel an der Immobilie arglistig verschwiegen hat, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte www.mtrlegal.com. Das hat das OLG Frankfurt mit Urteil vom 21. Januar 2019 bestätigt.

Im zu Grunde liegenden Fall nahmen die Käufer einer Immobilie den Verkäufer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Haus war von einem Makler angeboten worden. Im Exposé hieß es, das Gebäude sei voll bewohnbar mit Ausbaureserve im Obergeschoss. Hinweise auf gravierende Mängel gab es nicht. Nach einer ausführlichen Besichtigung der Immobilie wurde der Kaufvertrag unterzeichnet.

Goldener Herbst: Prächtige Natur und gruselige Festivals in Illinois

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 Prächtige Natur und gruselige Festivals in Illinois
Die Great River Road in Illinois am Mississippi im Herbst

Wenn sich im Herbst die Bäume in strahlendem Gold und Rot präsentieren, zeigt die Natur ihre ganze Pracht. Besonders eindrucksvoll ist dieses Schauspiel, das zwischen September und Oktober seinen Höhepunkt erreicht, in Illinois: mit seinen Kleinstädten, Farmländern und weitläufigen Weinanbaugebieten bietet der von Feldern, Hügeln und Tälern durchzogene US-Bundesstaat eine besonders farbenprächtige Kulisse für vielfältige Ernte- und Herbst-Festivals.

Die schönste Fahrt der Welt

Ware nicht zustellbar - Was tun als Online-Händler?

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Welche Rechte stehen einem Online-Händler zu, wenn er zwar an die richtige Lieferadresse liefert, der Kunde die Ware jedoch nicht annimmt?

Muss ich die Ware erneut versenden?

Zunächst kommt es darauf an, ob Sie mit dem Verbraucher einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen haben. Um diesen zu erfüllen, müssen Sie die Ware an den Verbraucher versenden. Nimmt der Kunde die Ware nicht an, bleibt der Vertag weiterhin wirksam bestehen.

Darf ich die Ware einfach weiterverkaufen, wenn diese zurückkommt?

Die Antwort hängt von der Art der verkauften Sache ab.

Wie bereits erklärt, besteht der Vertrag trotz der Nicht-Annahme durch den Verbraucher fort. Hat man eine Sache verkauft, die man lediglich der Gattung nach schuldet (also beinahe jede industriell hergestellte und nicht personalisierte Sache: Jeans, Handy, Notebook usw.), kann man die zurückerhaltene Ware verkaufen.

Hat man hingegen ein Einzelstück (z. B. ein individuelles Gemälde, gebrauchte oder individuell hergestellte Sache verkauft), kann man die Ware nicht einfach weiterverkaufen. Andernfalls macht man sich selbst schadensersatzpflichtig.

In einem solchen Fall ist man verpflichtet, die Ware aufzubewahren, bis man diese entweder erneut (nicht kostenfrei) an den Kunden versendet oder vom Vertrag zurücktreten kann. Die Lagerkosten kann man hierbei im Wege der Aufwandentschädigung ebenfalls bei dem Kunden einfordern.

Kunstreproduktionen aus österreichischer Manufaktur

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Kunstreproduktionen aus österreichischer Manufaktur
Frau mit einer Katze von Pierre Auguste Renoir

Kunstdrucke aus Österreich: Edle Werke perfekt gedruckt
Kunstdrucke sind eine wunderbare Möglichkeit, die heimischen vier Wände zu verschönern und gleichzeitig in den Genuss von Meisterwerken seiner Lieblingskünstler zukommen. Egal ob Kunstkenner oder Laie, schöne Bilder bereichern das Heim und schenken Räumen eine sehr individuelle Atmosphäre. Nicht jeder hat den finanziellen Hintergrund, um Originale bekannter Künstler erwerben zu können. Mit einem Kunstdruck von meisterdrucke.com holen Sie die alten Meister zu sich nachhause und können sich jeden Tag daran erfreuen. Unsere hochwertigen, farbechten und ausdrucksstarken Kunstdrucke sind die optimale Alternative für alle, die ihre Liebe zur Kunst Ausdruck geben, ohne viel investieren zu müssen.

Die Umwelt schützen und Geld sparen

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Die Umwelt schützen und Geld sparen

Die Umwelt schützen ist meistens ein Akt des Verzichts. Es müssen Verhaltensweisen grundlegend geändert werden, damit die Umwelt und das Klima nicht noch weiter Schaden nimmt.

Wir von der Definewa GmbH bieten einen eleganten Ausweg aus dem Dilemma. Wir rüsten die Beleuchtung von Unternehmen jedweder Art auf moderne und klimafreundliche LED-Beleuchtungstechnik um!

Dabei sind wir gern Ansprechpartner für Unternehmen verschiedener Größen. Von der kleinen Arztpraxis bis hin zum Industrieunternehmen, haben wir die passende Lösung!

Wir rüsten auch auf Solar-Beleuchtungstechnik um! Dabei wird der am Tag erzeugte und gespeicherte Strom in der Nacht für die Beleuchtung verwendet. Fragen Sie nach einer passenden Lösung für Ihr Unternehmen!

Jetzt beraten lassen und morgen umrüsten lassen!

Die Definewa GmbH ist ein international tätiges Unternehmen, dass es sich zum Ziel gesetzt hat, Unternehmen zu grüner zu machen.

Fake-News beim Onlineshoppen: Nie wieder auf falsche Kundenbewertungen reinfallen

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Kauf ich´s oder kauf ich nicht? Kundenbewertungen sind für Verbraucher das wichtigste Entscheidungskriterium beim Online-Shopping (Bitkom-Studie, 2017). Doch ähnlich wie sogenannte "Fake News" im Nachrichtenbusiness, können Fehlinformationen auch beim Online-Shopping lauern - und zwar in Form von gefälschten Kundenbewertungen. Woran sich diese erkennen lassen, erläutert Johannes Lemm, E-Commerce Experte bei Trusted Shops.

Der Begriff Fake-News entfaltet vor allem seine Wirkung im Bereich der Politik. Aber gezielte Falschinformationen betreffen auch viele Bereiche des täglichen Lebens wie das Online-Shopping - auch, wenn hinsichtlich der Tragweite natürlich ein Unterschied besteht, ob gefälschte Nachrichten einen Wahlausgang oder eine Kaufentscheidung beeinflussen. Trotzdem verschafft es in beiden Fällen einer Seite einen illegitimen Wettbewerbsvorteil. Die Leidtragenden sind dabei die Kunden. Denn für zwei Drittel gelten Kundenbewertungen als handfester Indikator, ob ein Online-Shop vertrauenswürdig ist oder Produkte bereits erprobt worden sind. Allerdings wird hier nicht selten geschummelt. Wer eine mutmaßlich gefälschte Bewertung entdeckt, kann diese häufig zwar melden - doch dafür ist es zunächst wichtig, zu erkennen, was echt und was "fake" ist:

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