Rückkehr zur Stechuhr durch Urteil des EuGH?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 6 June 2019
Die europäische Richtlinie über bestimmte Aspekte der Arbeitszeit (Art. 3, 5 und 6) und die europäische Richtlinie über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes (Art. 4 Abs. 1, 11 Abs. 3 und 16 Abs. 3) erfordern, dass die Mitgliedstaaten der EU die Arbeitsgeber verpflichten, ein System einzurichten, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann.
EuGH, Urteil vom 14.5.2019 - C-55/18
Leitsatz der Verfasserin