Die ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH informiert: Urteil in Kürze - Zivilrecht
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 14 January 2020Keine automatische Abo-Verlängerung zum dreißigfachen Preis
Bei Abonnements sind zwar Klauseln üblich, nach denen sich das Abo automatisch verlängert, wenn es der Kunde nicht kündigt. Mit einer Verlängerung um den vierfachen Zeitraum zum dreißigfachen Preis muss aber niemand rechnen. Eine solche Verlängerungsklausel ist überraschend und unwirksam. So hat laut Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, das Amtsgericht München entschieden.
Worum ging es bei Gericht?