Kauf einer Immobilie auf einem Erbpachtgrundstück - ja oder nein?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 12 December 2019
(Mynewsdesk) Tobias Rehse, Immobilienexperte aus Hannover berät Käufer und Verkäufer von Immobilien
Einige Immobilien stehen hierzulande auf Erbpachtgrundstücken. Dies bedeutet, dass ein Eigentümer/Verkäufer eines Gebäudes, das auf einem Erbpachtgrundstück steht, zwar der Eigentümer des Gebäudes, jedoch nicht der Eigentümer des Grundstücks ist, auf dem sein Gebäude steht. Für die Nutzung des Grundstücks zahlt der Eigentümer des Gebäudes, auch Erbpachtnehmer/Erbbauberechtigter genannt, an den Grundstückseigentümer, auch Erbpachtgeber genannt, einen sogenannten jährlichen Erbbauzins.
Wie hoch dieser Erbbauzins ist, hängt davon ab, wie alt der Erbbauvertrag ist (der Zins wird wertabhängig zum Zeitpunkt der Bestellung des Erbbaurechts ermittelt) und wie er sich nach der vereinbarten Erhöhungsklausel im Erbbauvertrag entwickelt hat (häufig die wirtschaftliche Entwicklung). Grundlage hierfür ist aber in jedem Fall der Erbbauvertrag/Erbbaurechtsvertrag. Oftmals sind diese in den 50er und 60er Jahren abgeschlossen worden.