Experteninterview: Mini-Jobs
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 7 May 2019ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zu steuer- und abgabenfreien Jobs
Mit der Einführung des Mindestlohnes im Jahre 2015 nahm die Anzahl der Mini-Jobs in Deutschland zunächst rapide ab. Ein Auslaufmodell sind sie dennoch nicht. Seitdem ist ihre Zahl wieder stetig gewachsen und seit Ende des vergangenen Jahres so hoch wie vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns. Derzeit liegt die Zahl der Mini-Jobs bei 7,6 Mio. - Tendenz weiter steigend. Grund genug, um dem ARAG Rechtsexperten Tobias Klingelhöfer ein paar grundlegende Fragen zu stellen.
Herr Klingelhöfer! Was ist eigentlich ein Mini-Job?
RA Tobias Klingelhöfer: Ein Mini-Job ist ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis. Das monatliche Arbeitsentgelt darf nicht mehr als 450 Euro betragen. Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist weitgehend sozialversicherungsfrei.
Können Arbeitnehmer jederzeit zusätzlich zur regulären Erwerbstätigkeit einen Mini-Job annehmen?