Expertenwissen ist für Gefährdungsbeurteilung wichtig
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 2 May 2019
Laut der Betriebssicherheitsverordnung darf nur eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung für ihr Arbeitsumfeld im Sinne der Arbeitssicherheit durchführen. Der Arbeitgeber trägt zwar die Verantwortung, für die Erstellung selbst beauftragt er aber sinnvollerweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese wiederum ist auf die Zusammenarbeit mit Kollegen angewiesen, die über Expertenwissen verfügen und somit als fachkundige Personen gelten.
Die Gefährdungsbeurteilung ist essentiell für den Schutz der Mitarbeiter und daher verpflichtend. Zum Teil beruhen das Erkennen und Vermeiden von Gefahren auf gesundem Menschenverstand. Laut Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber jedoch eigenverantwortlich erkennen, wann Expertenwissen notwendig ist.
Die Verantwortung des Arbeitgebers beginnt bei der Auswahl der fachkundigen Person. Um sich rechtlich abzusichern sollte der Arbeitgeber immer einen Befähigungsnachweis als Teil seiner Sorgfaltspflicht verlangen.