LG Essen: Unzulässige Werbeaussagen bei E-Zigaretten
Verfasser: pr-gateway on Tuesday, 12 November 2019LG Essen: Unzulässige Werbeaussagen bei E-Zigaretten
Liquids für E-Zigaretten dürfen nicht mit dem Slogan "Genuss ohne Reue" beworben werden. Das hat das Landgericht Essen mit Urteil vom 25. Oktober 2019 entschieden (Az.: 41 O 13/19).
Verbraucher dürfen durch gesundheitsbezogene Angaben in der Werbung nicht in die Irre geführt werden. Derartige Werbung ist unzulässig und verstößt gegen das Wettbewerbsrecht, erklärt die Wirtschaftskanzlei MTR Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/.
Das Landgericht Essen urteilte nun, dass die Aussage "Genuss ohne Reue" bei der Werbung für Liquids für E-Zigaretten eine gesundheitsbezogene Angabe sei. Die Aussage suggeriere dem Verbraucher, dass der Konsum der Liquids gesundheitlich völlig unbedenklich sei. Diese Aussage sei für den Verbraucher irreführend und unzulässig.