Steuerliche Aspekte für Influencer - Was gilt es zu beachten?
Verfasser: pr-gateway on Thursday, 5 September 2024
Mit der steigenden Popularität von Influencern in den sozialen Medien rücken auch die steuerlichen Verpflichtungen dieser Berufsgruppe verstärkt in den Fokus. Die FRTG Steuerberatungsgesellschaft erläutert, welche Einkunfts- und Steuerarten für Influencer relevant sind und worauf bei der steuerlichen Gestaltung geachtet werden sollte.
**Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit**
Influencer erzielen in der Regel Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß §15 EStG oder aus selbständiger Arbeit nach §18 EStG. Einkünfte aus Gewerbebetrieb umfassen beispielsweise Einnahmen aus Affiliate-Marketing, Werbeverträgen und dem Verkauf eigener Produkte. Diese Einkünfte sind dann relevant, wenn die Tätigkeit regelmäßig und nicht nur einmalig ausgeübt wird.
Dagegen beziehen sich Einkünfte aus selbständiger Arbeit auf Tätigkeiten, bei denen die persönliche Arbeitskraft des Influencers im Vordergrund steht, wie etwa das Erstellen von schriftlichen Produktrezensionen oder Empfehlungen. Solche Einkünfte fallen unter §18 EStG, sofern sie direkt mit der Influencer-Tätigkeit verknüpft sind.