Osterfeuer: Wenn das Brauchtum zu Schäden führt
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 17 April 2019
Düsseldorf, 17. April 2019 - Ostern naht und in den Feiertagen wird vielerorts ein zündender, um nicht zu sagen zündelnder Brauch begangen: Das Osterfeuer. Die Veranstalter müssen diese großflächigen Brandstätten bei den örtlichen Ordnungsämtern anmelden, um nicht böse Überraschungen mit der örtlichen Polizei und der Feuerwehr zu erleben.
"Neben einer guten Absperrung zum Schutz der Zuschauer und dem Freihalten von Wegen für die Gefahrenabwehr sind dann auch noch einige Versicherungsfragen zu klären", betont Klaus-Dieter Spauszus, Sprecher des Bezirks Düsseldorf im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). "Vereine sollten ihre Betriebs- oder Veranstalterhaftplicht-Versicherung überprüfen, ob das Entfachen von Osterfeuern abgedeckt ist. Schließlich ist so ein Großfeuer nicht nur schaurig-schön anzusehen. Es können auch durch unvorhergesehene Ereignisse, wie eine plötzliche Windböe oder zu neugierige Zuschauer hohe Personen- und Sachschäden entstehen."