FG Münster: Abfindungszahlung kann bei Schenkungssteuer berücksichtigt werden
Verfasser: pr-gateway on Wednesday, 17 April 2019FG Münster: Abfindungszahlung kann bei Schenkungssteuer berücksichtigt werden
Die Zahlung einer Abfindung, um einen Herausgabeanspruch abzuwehren, kann bei der Schenkungssteuer berücksichtigt werden. Das hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 14.02.2019 entschieden.
Streit unter Erben kommt immer wieder vor, auch wenn es vor dem Erbfall bereits zu Schenkungen gekommen ist. Das Finanzgericht Münster hat nun mit Urteil vom 14. Februar 2019 (Az.: 3 K 1237/17 Erb) entschieden, dass eine Abfindungszahlung, die ein vom Vorerben Beschenkter leistet, um einen Herausgabeanspruch wegen beeinträchtigender Schenkung abzuwehren, von der Bemessungsgrundlage bei der Schenkungssteuer abzuziehen ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.
In dem zu Grunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar ein Ehegattentestament errichtet, in dem es sich selbst gegenseitig zu Vorerben und seine drei Söhne zu Nacherben eingesetzt hatte. Nachdem der Ehemann gestorben war, legte das Nachlassgericht das Testament dahingehend aus, dass die Ehefrau zur Vollerbin und die Kinder zu Schlusserben wurden.