Der Nachbar als Paketstation - Verbraucherinformation des ERGO Rechtsschutz Leistungsservice
Verfasser: pr-gateway on Monday, 9 December 2019Rechte und Pflichten rund um die Annahme von Postsendungen
Weihnachten steht vor der Tür - und damit auch die alljährliche Paketflut. Nicht immer treffen Paketboten den Empfänger zu Hause an. Viele Nachbarn erweisen dann einen Freundschaftsdienst und nehmen die Sendung an. Aber sind sie dazu verpflichtet? Kann der Empfänger bestimmen, wohin seine Päckchen kommen? Und wie sieht es eigentlich mit der Haftung aus, wenn die Lieferung verschwindet oder beschädigt ist? Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH, klärt auf.
Müssen Nachbarn Pakete annehmen?